Berufsbild und Tätigkeiten des Restaurators
im Handwerk :
Der Restaurator im Handwerk ist und bleibt Handwerker. Durch seinen Meisterbrief ist er als
Handwerker ausgewiesen und beherrscht die traditionellen Handwerkstechniken in Theorie und
Praxis. Durch den Weiterbildungslehrgang werden sein Wissen und sein Können in der Denkmal-
pflege vertieft.
Der Restaurator im Handwerk hat gelernt, mit wissenschaftlichen Konzepten und Gutachten um-
zugehen. Er wirkt bei der Aufstellung restaurativer Konzepte mit und ist in der Lage, diese umzu-
setzen. Die Erstellung von Bild- und Wortdokumentationen hat grundlegende Bedeutung für seine
Tätigkeit.
Der Restaurator im Handwerk steht in der handwerklichen Tradition, Original- Substanz durch
meisterliches Können zu konservieren, zu restaurieren, zu renovieren und ggf. zu rekonstruieren.
Bearbeitung und Einsatz authentischen Materials gehören ebenso dazu, wie der Umgang mit
modernen Ersatzmitteln. Er kennt die Grundsätze der Reversibilität von Instandsetzungsmaß-
nahmen und weiß auch sein handwerkliches Können für Reparaturmaßnahmen einzusetzen,
die einzig dazu dienen, Originalsubstanz zu erhalten.
Der Restaurator führt Arbeiten an Denkmalen aus. Um die historische Aussage und die
künstlerische Besonderheit eines Denkmals und seiner Teile zu erkennen, hat er seine kunst-
geschichtlichen Kenntnisse im Weiterbildungslehrgang zum Restaurator im Handwerk vertieft.
Der Restaurator im Handwerk kennt die fachbezogenen Schadensbilder an Denkmalen und weiß
sie zu diagnostizieren. Er kann Schadensursachen richtig einordnen und kann sie, so weit dies
handwerklich möglich und sinnvoll ist, in Ordnung bringen. Er läßt sich bei seiner Tätigkeit von
dem Respekt vor der Originalsubstanz als geschichtlichem Zeugnis und der Leistung seiner
beruflichen Vorfahren leiten.
Der Restaurator im Handwerk verbindet sich, gerade weil er Handwerker ist, emotionell mit seiner
Arbeit. Dabei entwickelt er aus Verantwortung zum Objekt handwerkliche Rationalität.
Handwerkliche Tätigkeiten und Leistungen in der Denkmalpflege sind weitestgehend in dem
Gesetzwerk der Handwerksordnung und hierin wiederum in den jeweiligen Berufsbildern fest-
geschrieben. Die zusätzliche Berufsbezeichnung “Restaurator im Handwerk” weist vertiefte
Kenntnisse und Fertigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege und zusätzliche Qualifikation
in diesem Bereich aus.
|